LAG Köln - Urteil vom 17.02.2016
11 Sa 734/15
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8922/14

Vergütungspflicht der Nachtwache in einem Alten- und Pflegezentrum

LAG Köln, Urteil vom 17.02.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 734/15

DRsp Nr. 2018/10562

Vergütungspflicht der Nachtwache in einem Alten- und Pflegezentrum

Zeiten, in denen eine Nachtwache in einem Alten- und Pflegezentrum dieses nicht verlassen darf, sondern in den Räumlichkeiten der Einrichtung zur Verfügung stehen muss, um im Notfall unterstützend zu helfen, sind vollständig zu vergüten.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.06.2015 - 1 Ca 8922/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an die Klägerin 4.804,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2014 zu zahlen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Vergütung von Zeiten während des Nachtdienstes.