Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Juli 2008 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Regelung von Vergütungsstrukturen für außertarifliche Angestellte.
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