Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.12.2009 – Az.
Der Tenor wird wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.096,15 € brutto abzüglich 18.847,22 € netto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17,5 %, die Beklagte zu 82,5 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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