I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 16. November 2010 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Nettozahlung aus abgerechnetem Lohn für den Monat April 2010 (vgl. die Lohnabrechnung in Kopie Bl. 7 d. A.) in unstreitiger Höhe von 1.455,26 € nebst Zinsen. Die Beklagte meint, dass sie auf diese Forderung dadurch einen Vorschuss geleistet habe, dass sie anlässlich einer Fahrzeitkontrolle des Klägers, eines LKW-Fahrers, in Tschechien für diesen eine Kaution in Höhe von 2.000,-- € bezahlt habe, während der Kläger meint, dass diese Kaution allenfalls von der Beklagten selbst für ihre Belange gezahlt worden sei, um den LKW wieder zur Verfügung zu haben.
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