LAG Köln - Urteil vom 28.03.2011
5 Sa 1435/10
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 625; ZPO § 533;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 10170/09

Vergütungsklage bei Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung; Darlegungslast der Arbeitgeberin zur freiberuflichen Beschäftigung bei Entgeltabrechnung mit Abzügen für Lohnsteuer und Sozialversicherung

LAG Köln, Urteil vom 28.03.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 1435/10

DRsp Nr. 2011/15092

Vergütungsklage bei Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung; Darlegungslast der Arbeitgeberin zur freiberuflichen Beschäftigung bei Entgeltabrechnung mit Abzügen für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Hat ein Arbeitgeber einem Beschäftigten für einen Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses eine Entgeltabrechnung mit der Abführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung erteilt, trägt er die Beweislast, wenn er geltend machen will, das Beschäftigungsverhältnis sei in Wahrheit ein freiberufliches Beschäftigungsverhältnis gewesen.

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2010

- 6 Ca 10170/09 wird abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.900,00 - brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2009 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 625; ZPO § 533;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis.

Die Klägerin war auf Grund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 4 ff d. A.) ab dem 01.04.2009 als kaufmännische Angestellte für den Betrieb der Beklagten, die eine Personalvermittlung betreibt, tätig.