Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 29.01.2009 - 1 Ca 2379 b/08 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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