I.
Das Arbeitsgericht Lübeck hat auf Antrag der Rechtsanwälte ... und Partner am 26.09.2005 einen Beschluss auf Festsetzung der Vergütung erlassen, mit dem die von der Antragsgegnerin (Beklagten zu 2.) an die Antragsteller als Gesamtgläubiger zu erstattenden Kosten auf EUR 2.813,96 nebst Zinsen festgesetzt worden sind. Zuvor war der Vergütungsfestsetzungsantrag durch Verfügung des Arbeitsgerichts vom 23.08.2005 mit umfangreicher Belehrung über die Einwendungsmöglichkeiten der Beklagten zu 2.) zugestellt worden.
Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss ist der Beklagten zu 2. am 29.09.2005 zugestellt worden.
Durch Schreiben vom 26.08.2005, beim Arbeitsgericht Lübeck eingegangen am 17.10.2005, hat die Antragsgegnerin/Beschwerdeführerin der Kostenfestsetzung widersprochen und eine "Einrede erhoben". Auf Anfrage des Arbeitsgerichts Lübeck vom 20.10.2005 hat die Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass sie die Beschwerde nicht zurücknehme.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|