LAG Berlin - Urteil vom 05.03.2003
17 Sa 2269/02
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BGB § 623 ;
Fundstellen:
AuA 2003, 47
LAGReport 2003, 266
NZA-RR 2003, 516
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 88 Ca 24467/02

Vergütungsansprüche; Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in einen freien Dienstvertrag

LAG Berlin, Urteil vom 05.03.2003 - Aktenzeichen 17 Sa 2269/02

DRsp Nr. 2003/9419

Vergütungsansprüche; Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in einen freien Dienstvertrag

»Soll ein Arbeitsverhältnis in ein freies Dienstverhältnis umgewandelt werden, bedarf die vertragliche Vereinbarung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BGB § 623 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten erklärten Anfechtung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung der Vergütung für die Monate August bis Oktober 2002. Dabei ist zwischen den Parteien vor allem streitig, ob das Arbeitsverhältnis durch eine mündliche Vereinbarung in ein freies Mitarbeiterverhältnis umgewandelt worden ist und ob eine Vereinbarung von 7.500,-- EUR oder 7.500,-- DM vereinbart worden war.