Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten erklärten Anfechtung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung der Vergütung für die Monate August bis Oktober 2002. Dabei ist zwischen den Parteien vor allem streitig, ob das Arbeitsverhältnis durch eine mündliche Vereinbarung in ein freies Mitarbeiterverhältnis umgewandelt worden ist und ob eine Vereinbarung von 7.500,-- EUR oder 7.500,-- DM vereinbart worden war.
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