I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 09.11.2010 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Vergütung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleisteter Sanierungsstunden als Masseverbindlichkeiten.
Der Kläger war seit 1985 bei der H. R. Apparate GmbH beschäftigt, über deren Vermögen am 01.09.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Beklagte zur Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Auf das Arbeitsverhältnis fand das Tarifwerk des Tarifgebiets I der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg Anwendung.
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