LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2011
5 Sa 2740/10
Normen:
InsO § 38; InsO § 87; InsO § 108 Abs. 3; InsO § 55 Abs. 1;
Fundstellen:
ZIP 2011, 1833
ZInsO 2012, 994
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1513/10

Vergütungsansprüche in der Insolvenz; unbegründete Klage auf vor Insolvenzeröffnung geleistete unentgeltliche Mehrarbeit bei auflösend bedingtem Vergütungsanspruch

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 2740/10

DRsp Nr. 2011/15910

Vergütungsansprüche in der Insolvenz; unbegründete Klage auf vor Insolvenzeröffnung geleistete unentgeltliche Mehrarbeit bei auflösend bedingtem Vergütungsanspruch

Vergütungsansprüche für vor Insolvenzeröffnung geleistete Sanierungsstunden, die wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Insolvenzeröffnung fällig werden, sind keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 InsO.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 09.11.2010 - 8 Ca 1513/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 38; InsO § 87; InsO § 108 Abs. 3; InsO § 55 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Vergütung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleisteter Sanierungsstunden als Masseverbindlichkeiten.

Der Kläger war seit 1985 bei der H. R. Apparate GmbH beschäftigt, über deren Vermögen am 01.09.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Beklagte zur Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Auf das Arbeitsverhältnis fand das Tarifwerk des Tarifgebiets I der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg Anwendung.