Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 14. Mai 2008 -
Die Kosten der Revision haben der Kläger und die Klägerin jeweils zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche für Tätigkeiten in einem restmandatierten Betriebsrat.
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