LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.03.2007
19 Sa 686/06
Normen:
BGB § 611 ; GmbHG § 35 ; HGB § 131 § 161 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 206/05

Vergütungsanspruch gegen Vertragsarbeitgeber bei Tätigkeit im gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.03.2007 - Aktenzeichen 19 Sa 686/06

DRsp Nr. 2007/9600

Vergütungsanspruch gegen Vertragsarbeitgeber bei Tätigkeit im gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen

»Die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit durch eine abberufene Geschäftsführerin einer GmbH begründet nicht notwendig ein Arbeitsverhältnis mit der GmbH. Aus einer Gesamtgläubigerschaft mehrerer Arbeitgeber in Bezug auf die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers folgt nicht notwendig eine Gesamtschuld der Arbeitgeber in Bezug auf die Vergütung. Die Konstruktion eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit einer Arbeitgebergruppe (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) ist rechtlich i.d.R. nicht erforderlich. Auch bei Tätigkeit in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen wird Vergütung nur vom Vertragsarbeitgeber geschuldet.«

Normenkette:

BGB § 611 ; GmbHG § 35 ; HGB § 131 § 161 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch um Vergütungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.