1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2008 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Anwesenheit des Klägers an Bord des Mehrzweckschiffes (MZS) "A" außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu vergüten ist.
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