Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 18. November 2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat April 2020 5.749,16 EUR brutto abzüglich auf die Agentur für Arbeit übergegangene Ansprüche in Höhe von 1.746,63 EUR netto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2020 an den Kläger zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat Mai 2020 5.749,16 EUR brutto abzüglich auf die Agentur für Arbeit übergegangene Ansprüche in Höhe von 1.940,70 EUR netto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2020 an den Kläger zu zahlen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat Juni 2020 5.749,16 EUR brutto abzüglich auf die Agentur für Arbeit übergegangene Ansprüche in Höhe von 1.940,70 EUR netto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2020 an den Kläger zu zahlen.
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