Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichtes Dessau-Roßlau vom 13. Dezember 2017 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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