LAG Hamm - Urteil vom 18.05.2015
11 Sa 1762/14
Normen:
SchulG NW § 93 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 20.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 919/13

Vergütung zusätzlich geleisteter Stunden eines angestellten Lehrers am Berufskolleg

LAG Hamm, Urteil vom 18.05.2015 - Aktenzeichen 11 Sa 1762/14

DRsp Nr. 2015/15362

Vergütung zusätzlich geleisteter Stunden eines angestellten Lehrers am Berufskolleg

Regelmäßig über die vereinbarte Wochenstundenzahl hinaus geleistete Unterrichtsstunden eines Lehrers am Berufskolleg in Hessen sind zu vergüten. Ein Ausgleich mit ausgefallenen Stunden im zweiten Schulhalbjahr ist nicht zulässig.

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 20.10.2014 - 2 Ca 919/13 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SchulG NW § 93 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob das beklagte Land der Klägerin zusätzliches Entgelt für 20 Unterrichtsstunden zu zahlen hat, welche die Klägerin im Schuljahr 2012/2013 in den Monaten August 2012 bis Januar 2013 über die vertraglich vereinbarte Anzahl von 18 wöchentlichen Pflichtstunden hinaus erteilt hat.

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