Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 20.10.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob das beklagte Land der Klägerin zusätzliches Entgelt für 20 Unterrichtsstunden zu zahlen hat, welche die Klägerin im Schuljahr 2012/2013 in den Monaten August 2012 bis Januar 2013 über die vertraglich vereinbarte Anzahl von 18 wöchentlichen Pflichtstunden hinaus erteilt hat.
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