ArbG Ludwigshafen, vom 16.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 130/08
Vergütung von unproduktiven Stunden nach dem Recht des US-Staates South Carolina bei Serviceleistungen auf US-Militärbasen in Deutschland; unbegründete Vergütungsklage eines technischen Angestellten bei unsubstantiierten Darlegungen zur Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit während der Bereitschaftszeiten
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.03.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 162/09
DRsp Nr. 2011/13513
Vergütung von "unproduktiven Stunden" nach dem Recht des US-Staates South Carolina bei Serviceleistungen auf US-Militärbasen in Deutschland; unbegründete Vergütungsklage eines technischen Angestellten bei unsubstantiierten Darlegungen zur Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit während der Bereitschaftszeiten
1. Wird im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Anwendung des Rechts des US-Bundesstaates South Carolina vereinbart, liegt insoweit eine nach Art. 27 Abs. 1EGBGB wirksame Rechtswahlvereinbarung vor.2. Eine nach Art. 27 Abs. 1EGBGB wirksame Rechtswahlvereinbarung führt zur Unanwendbarkeit des § 615BGB, da diese abdingbare Vorschrift keine zwingende Bestimmung im Sinne des Art. 27 Abs. 3EGBGB und Art. 30 Abs. 1EGBGB ist; § 615BGB ist auch keine international zwingende Vorschrift im Sinne des Art. 34EGBGB.3. Das Recht des US-Bundesstaates South Carolina enthält keine dem § 615BGB entsprechende Bestimmung; einschlägige Vorschriften des grundsätzlich vorrangigen Bundesrechts der USA ("Fair Labor Standards Act" - FLSA) finden auf das Arbeitsverhältnis der Parteien keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft im Ausland tätig wird, wozu auch die Beschäftigung auf US-Militärstützpunkten gehört.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.