I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 9. August 2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 5.199,60 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 3.332,-- € brutto seit 10.01.2012 und aus einem weiteren Betrag von 1.867,60 € brutto seit 03.12.2012 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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