Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2012 -
an den Kläger 345,12 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.07.2012 zu zahlen;
b)an den Kläger weitere 51,78 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.07.2012 zu zahlen,
c)an den Kläger weitere 2,56 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.07.2012 zu zahlen.
d)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung hinsichtlich der Berufungsanträge zu 1) - 3) aus dem Schriftsatz vom 12.09.2012 zurückgewiesen.
2Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 51 % und die Beklagte zu 49 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.
3Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|