Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. August 2020 und des Sozialgerichts Neuruppin vom 25. September 2017 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5548,52 Euro festgesetzt.
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