Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. Mai 2020 und des Sozialgerichts Hamburg vom 23. Januar 2018 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2236,50 Euro zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2236,50 Euro festgesetzt.
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