LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.09.2007
7 Sa 38/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 23.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2910/05

Vergütung für geleistete Arbeit - unsubstantiiertes Bestreiten der Arbeitgeberin - fehlgeschlagener Nachweis einer Gehaltsreduzierung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 38/07

DRsp Nr. 2008/1807

Vergütung für geleistete Arbeit - unsubstantiiertes Bestreiten der Arbeitgeberin - fehlgeschlagener Nachweis einer Gehaltsreduzierung

1. Hat die Arbeitnehmerin die Zeit vom 15.10.2004 - 06.11.2004 die von ihr erbrachten Arbeitsleistungen nach Ort, zeitlichem Umfang und Inhalt hinreichend konkret dargelegt, obliegt es der Arbeitgeberin, im einzelnen unter Beweisantritt darzulegen, an welchen Tagen die Arbeitnehmerin nicht gearbeitet hat; beschränkt sich die Arbeitgeberin im Wesentlichen darauf, eine aus ihrer Sicht gegebene Unsubstantiiertheit des gegnerischen Sachvortrages zu rügen und die erbrachten Arbeitsleistungen pauschal zu bestreiten, reicht das insbesondere dann nicht aus, wenn die Arbeitgeberin ursprünglich vorgetragen hat, dass die Arbeitnehmerin überhaupt keine Arbeitsleistung während des streitgegenständlichen Zeitraumes erbracht hat.2. Die Bekundung eines Zeugen: "Ich kann mich nur daran erinnern, dass die Entgeltvereinbarung in einem Bereich zwischen 1.200,00 EUR und 1.500,00 EUR sich bewegt haben muss, weil der Betrag von 1.500,00 EUR mir selbst auch vorgeschwebt hat und ihn selbst auch vorgeschlagen habe" lässt deutlich erkennen, dass der Zeuge keine Vertragserklärungen über eine konkrete Vergütungshöhe wahrgenommen hat und damit auch keine Angaben zu konkreten Vertragserklärungen (Angebot und Annahme) machen kann.

Normenkette:

BGB § Abs. ;