Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 09.10.2008 - 1 Ca 886 a/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a ArbGG verwiesen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Anwesenheit des Klägers als Motorenwärter an Bord eines Wehrforschungsschiffes außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit generell zu 50 % als Arbeitszeit zu vergüten ist. Ferner streiten diese Parteien darum, ob Ansprüche des Klägers auf Freizeitausgleich und/ oder Vergütung für ab Oktober 2005 angeordnete Arbeitsstunden vollständig erfüllt wurden. Diese Ansprüche sind nicht Gegenstand dieses Teilurteils.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|