Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 09.10.2008 - 5 Ca 1232 a/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a ArbGG verwiesen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Anwesenheit des Klägers als Innendienstler an Bord eines Wehrforschungsschiffes außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit generell zu 50 % als Arbeitszeit zu vergüten ist.
Der hiesige Kläger begehrt im Berufungsverfahren nur noch die Vergütung von 1033,75 Stunden (2067,5 Std. x 50 %) für den Zeitraum Januar 2006 bis einschließlich Dezember 2007. Den Feststellungsantrag und die Hilfsanträge auf Freizeitausgleich hat er fallengelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|