BAG - Urteil vom 07.02.2007
5 AZR 229/06
Normen:
BAT § 37 § 71 ;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 71 BAT
NZA-RR 2007, 327
Vorinstanzen:
LAG Nürnberg, vom 13.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 232/05
ArbG Nürnberg, vom 02.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5908/04

Vergütung; Entgeltfortzahlung - Krankenbezüge arbeitsunfähiger versicherungsfreier Angestellter während einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 71 BAT

BAG, Urteil vom 07.02.2007 - Aktenzeichen 5 AZR 229/06

DRsp Nr. 2007/7480

Vergütung; Entgeltfortzahlung - Krankenbezüge arbeitsunfähiger versicherungsfreier Angestellter während einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 71 BAT

Orientierungssätze: 1. Gemäß § 71 Abs. 1 Unterabs. 1 BAT erhalten Angestellte, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind, Krankenbezüge nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit gilt gemäß § 71 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 1 BAT auch die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der Rehabilitation, ungeachtet der Tatsache, ob während der Maßnahme krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht. 2. Im Fall der Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der Rehabilitation erhalten Angestellte nach § 71 Abs. 3 Unterabs. 2 BAT nach Ablauf von sechs Wochen für die Dauer der Maßnahme als Krankenbezüge lediglich einen Krankengeldzuschuss. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch nicht gesetzlich krankenversicherte Angestellte und unabhängig davon, ob während der Maßnahme krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht.

Normenkette:

BAT § 37 § 71 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin für den Zeitraum einer Rehabilitationsmaßnahme die vollen Krankenbezüge oder lediglich einen Krankengeldzuschuss beanspruchen kann.