Das Urteil des Arbeitsgerichts vom 20.11.2008 wird teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständiges Gehalt für die Zeit vom 01.07.2008 - 31.12.2008 in Höhe von 2.566,20 € brutto zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche.
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