Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 09.10.2008 - öD 1 Ca 697 d/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a ArbGG verwiesen.
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