LAG Düsseldorf - Urteil vom 13.08.2009
13 Sa 1673/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVÜ-Ärzte/VKA § 2 Abs. 1; TVÜ-VKA § 19 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 14.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 488/08

Vergütung eines Chefarztes in kirchlichem Krankenhaus; Auslegung des Arbeitsvertrages bei Regelungslücke aufgrund eines ersetzenden Tarifvertrages

LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 1673/08

DRsp Nr. 2009/23109

Vergütung eines Chefarztes in kirchlichem Krankenhaus; Auslegung des Arbeitsvertrages bei Regelungslücke aufgrund eines ersetzenden Tarifvertrages

1. Chefärzte sind vom Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA nicht erfasst; in dessen Vergütungssystem sind Ärzte lediglich bis zum Oberarzt (als der ständiger Vertreter des leitenden Arztes) geregelt. 2. Enthält der Arbeitsvertrag eines Chefarztes zur Vergütung eine ausdrückliche Verweisung auf den BAT, scheidet nach dem Wortlaut eine Anwendung des TV-Ärzte/VKA aus; das gilt auch unter Berücksichtigung der Formulierung "in der jeweils gültigen Fassung", denn der TV-Ärzte/VKA ist keine Fassung des BAT sondern ein diesen ersetzender Tarifvertrag (§ 2 Abs. 1 TVÜ-Ärzte/VKA).