Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger ab 01.01.1996 nach Vergütungsgruppe VIb der Anlage1a zum
Der Kläger war seit 01.03.1981 beim Land Baden-Württemberg angestellt und im "Passagier-Kontrolldienst" am Flughafen Stuttgart eingesetzt. Im Arbeitsvertrag war in landesüblicher Weise die Geltung des
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