1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25. Juni 2009 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten - nach dem in erster Instanz am 14.05.2009 abgeschlossenen Teil-Vergleich (Bl. 103 d. A.) - noch streitgegenständlich über Vergütungsansprüche der Klägerin nach dem TVöD und die Zahlung einer Geriatriezulage nach dem
Die am 17.05.1978 geborene, inzwischen verheiratete Klägerin ist seit dem 01.05.2000 bei der Beklagten als Pflegehilfskraft zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 1.500,- € brutto im Monat beschäftigt. Die Klägerin ist teilzeitbeschäftigt mit 75 % der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitkraft. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Arbeitsvertrag vom 08.05.2000 zwischen der A.B.C. gGmbH und der Klägerin zu Grunde.
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