Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 23.11.2008 wird teilweise abgeändert:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.651,05 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 17,61%, die Klägerin zu 82,39 %.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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