Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 12.02.2009 wird teilweise abgeändert:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.370,80 € brutto zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt bei einem Streitwert von 27.954,35 € die Klägerin zu 91,52 % und die Beklagte zu 8,48 %.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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