ArbG Reutlingen, vom 18.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 458/02
Vergütung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers bei einer die vertragliche Arbeitszeit überschreitenden Personalratstätigkeit
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2004 - Aktenzeichen 3 Sa 43/03
DRsp Nr. 2004/7504
Vergütung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers bei einer die vertragliche Arbeitszeit überschreitenden Personalratstätigkeit
1. Dem Wortlaut des § 46BPersVG ist zu entnehmen, dass eine zusätzliche Vergütung im Rahmen der Tätigkeit eines Personalratsmitglieds nicht bezahlt werden soll.2. Der Personalrat hat seine Aufgaben entsprechend der gesetzlichen Arbeitszeit auf die Personalratsmitglieder aufzuteilen; ein "ganz" freigestelltes Personalratsmitglied, das teilzeitbeschäftigt ist, darf nur zu einem entsprechenden Teil mit Personalratstätigkeiten betraut werden.3. Die Freistellung eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers darf nicht dazu führen, dass er Leistungen als Personalratsmitglied in einem Umfang erbringt, der die zeitlichen Grenzen des Arbeitsvertrags überschreitet und auch nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden kann.