LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 20.01.2009
5 Sa 101/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TV-Ärzte/VKA § 1 Abs. 2; TV-Ärzte/VKA § 16; TVÜ-VKA § 2 Abs. 1; BAT § 27; BAT § 29;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, 1 Ca 2986 b/07 vom 14.02.2008,

Vergütung des Chefarztes einer chirurgischen Abteilung bei Ablösung des in Bezug genommenen Tarifwerks durch mehrere Tarifverträge; Bestimmung des maßgeblichen Tarifwerks durch ergänzende Vertragsauslegung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 101/08

DRsp Nr. 2009/6257

Vergütung des Chefarztes einer chirurgischen Abteilung bei Ablösung des in Bezug genommenen Tarifwerks durch mehrere Tarifverträge; Bestimmung des maßgeblichen Tarifwerks durch ergänzende Vertragsauslegung

1. Ist die Vergütung des Chefarztes einer chirurgischen Abteilung nicht durch Vereinbarung eines festen Betrages sondern durch eine Anknüpfung an die jeweilige Vergütung nach VergGr. I BAT geregelt (konstitutive Bezugnahmeklausel), wird die Vergütungsabrede lückenhaft, wenn der BAT nicht nur durch den von ver.di mit dem VKA (Verband kommunaler Arbeitgeberverbände) abgeschlossenen TVöD sondern auch durch den vom Marburger Bund mit dem VKA abgeschlossenen TV-Ärzte/VKA ersetzt wird; für diesen Fall lässt sich dem Arbeitsvertrag nicht entnehmen, welcher dieser beiden Tarifverträge, die beide den BAT ersetzt haben, gelten soll (planwidrige Regelungslücke).