Vergütung des Chefarztes einer chirurgischen Abteilung bei Ablösung des in Bezug genommenen Tarifwerks durch mehrere Tarifverträge; Bestimmung des maßgeblichen Tarifwerks durch ergänzende Vertragsauslegung
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 101/08
DRsp Nr. 2009/6257
Vergütung des Chefarztes einer chirurgischen Abteilung bei Ablösung des in Bezug genommenen Tarifwerks durch mehrere Tarifverträge; Bestimmung des maßgeblichen Tarifwerks durch ergänzende Vertragsauslegung
1. Ist die Vergütung des Chefarztes einer chirurgischen Abteilung nicht durch Vereinbarung eines festen Betrages sondern durch eine Anknüpfung an die jeweilige Vergütung nach VergGr. I BAT geregelt (konstitutive Bezugnahmeklausel), wird die Vergütungsabrede lückenhaft, wenn der BAT nicht nur durch den von ver.di mit dem VKA (Verband kommunaler Arbeitgeberverbände) abgeschlossenen TVöD sondern auch durch den vom Marburger Bund mit dem VKA abgeschlossenen TV-Ärzte/VKA ersetzt wird; für diesen Fall lässt sich dem Arbeitsvertrag nicht entnehmen, welcher dieser beiden Tarifverträge, die beide den BAT ersetzt haben, gelten soll (planwidrige Regelungslücke).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.