LAG Chemnitz - Urteil vom 15.04.2002
9 Sa 1123/01
Normen:
BAT-O § 22 ;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 03.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 10672/00

Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte; keine Notwendigkeit einer Änderungskündigung zur beabsichtigten Vergütungsreduzierung infolge eines Rückgangs der Kinderzahlen in der Kindertagesstätte

LAG Chemnitz, Urteil vom 15.04.2002 - Aktenzeichen 9 Sa 1123/01

DRsp Nr. 2003/4648

Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte; keine Notwendigkeit einer Änderungskündigung zur beabsichtigten Vergütungsreduzierung infolge eines Rückgangs der Kinderzahlen in der Kindertagesstätte

»1. Die Höhe der Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte richtet sich für den Bereich der Vergütungsordnung VKA jeweils nach der Zahl der vergebenen Plätze im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember des Vorjahres. 2. Sinkt die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ab, so ist der Arbeitgeber zu einer Vergütungsanpassung ohne Ausspruch einer Änderungskündigung berechtigt.«

Normenkette:

BAT-O § 22 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte die Vergütung der Klägerin für den Zeitraum ab 01.02.2000 schon dem Grunde nach und ohne Änderungskündigung reduzieren durfte.