LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 03.05.2021
26 Ta (Kost) 6019/21
Normen:
RVG Anl. 1 Nr. 1000 Abs. 1; RVG § 33 Abs. 9;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 9706/20

Vergleichsmehrwert für Zeugniserteilung bei strittigen KündigungsgründenVergleichsmehrwert für Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers bei Streit über Aufgaben und Leistungen

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.05.2021 - Aktenzeichen 26 Ta (Kost) 6019/21

DRsp Nr. 2021/8813

Vergleichsmehrwert für Zeugniserteilung bei strittigen Kündigungsgründen Vergleichsmehrwert für Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers bei Streit über Aufgaben und Leistungen

1. Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2018 - 26 Ta (Kost) 6036/18; 16. Juli 2019 - 26 Ta (Kost) 6040/19). 2. Angesichts der Auseinandersetzungen im Vorfeld der Kündigung im Hinblick auf einen dem Kläger vorgeworfenen Arbeitszeitbetrug lagen hier solche besonderen Gesichtspunkte vor, aufgrund derer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs jedenfalls Ungewissheit bestand, ob die Beklagte dem Kläger ohne eine entsprechende Regelung im Vergleichstext ein sehr gutes Zeugnis ausstellen werde, auf deren Inhalt der Kläger zudem erheblichen Einfluss hätte nehmen können, wie das durch Nr. 3 des Vergleichs ermöglicht worden ist. Im Rahmen des Rechtsstreits haben sich die Parteien zudem über den Inhalt der Arbeitsaufgaben des Klägers gestritten.