1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 08.04.2009 - 4 Ca 573/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt auch die Kosten der zurückgenommenen Klage.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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