LAG Schleswig-Holstein, vom 22.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 222/13
ArbG Kiel, vom 13.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 307 c/13
Vergleichsentgelt bei Tarifüberleitung
BAG, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 4 AZR 998/13
DRsp Nr. 2016/13037
Vergleichsentgelt bei Tarifüberleitung
Orientierungssätze:1. Abschnitt II § 2 TV Tarifsituation sieht einen Vergleich des sich ab dem 1. Mai 2012 aus den bis dahin maßgebenden Regelungen des Damp-Konzerns ergebenden Entgelts mit dem sich aus einer fiktiven Anwendung des TVöD/VKA und den entsprechenden Eingruppierungsregelungen ergebenden Entgelts vor.2. Das so ermittelte fiktive " TVöD -Entgelt" bildet die Obergrenze des künftigen Entgeltanspruchs. Ist das bisherige Entgelt höher, wird die Differenz künftig als persönliche Zulage weiter gezahlt, die jedoch - ganz oder teilweise - auf künftige Erhöhungen des Bruttoentgelts durch Entgelterhöhungen, Höhergruppierungen und Stufenaufstiege anrechenbar ist.3. Die bei der Ermittlung des "fiktiven TVöD -Entgelts" durchzuführende Einstufung ist nach den Maßgaben von § 16 TVöD/VKA und nicht nach § 6TVÜ-VKA vorzunehmen.
Die Auslegung eines Überleitungstarifvertrages orientiert sich streng an seinem Wortlaut und - wenn dieser noch Interpretationsspielraum offen lässt - an Sinn und Zweck der von den Tarifvertragsparteien verfolgten und angestrebten Regelung. Andere Flächentarifverträge wie z.B. der TVöD/VKA oder der frühere BAT/VKA können nur im Ausnahmefall zur Auslegung herangezogen werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.