Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.09.2012 -
Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über Lohndifferenzen, Mehrarbeitsvergütung und Mehrarbeitszuschläge, Lohnausgleich für nicht gewährte Erholungszeit und Arbeit an Vorfesttagen.
1. 2. 1. 2. a) b) c)
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