LAG Köln - Urteil vom 02.04.2014
11 Sa 1040/12
Normen:
§ 4 III TVG;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 20.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1714/12

Vergleich zweier Tarifverträge

LAG Köln, Urteil vom 02.04.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 1040/12

DRsp Nr. 2015/1068

Vergleich zweier Tarifverträge

Günstigkeitsvergleich im Bereich der Vergütung zwischen den Tarifwerken DT AG und DTTS

1. Ist zu ermitteln, welcher Tarifvertrag für einen Arbeitnehmer günstiger ist, so ist ein Sachgruppenvergleich anzustellen. Dabei sind im Wege einer Gesamtbetrachtung alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen. 2. Bei einem Vergleich verschieden langer Arbeitszeiten ist zumindest das demgegenüber stehende Entgelt einzubeziehen. Hierbei sind alle Vergütungsbestandteile von Bedeutung, die sich als Gegenleistung zu der zu erbringenden Arbeitsleistung darstellen.

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.09.2012 - 1 Ca 1714/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 4 III TVG;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch über Lohndifferenzen, Mehrarbeitsvergütung und Mehrarbeitszuschläge, Lohnausgleich für nicht gewährte Erholungszeit und Arbeit an Vorfesttagen.

1. 2. 1. 2. a) b) c)