Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.06.2018 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um die Unterlassung von Mehrarbeit.
Der Antragsteller ist der Betriebsrat in der Filiale der Antragsgegnerin in N..., K...straße xx.
Im Rahmen der Internationalen Orgelwoche in N... findet am 15.06.2018 eine sog. Lange Einkaufsnacht statt, in der es den Verkaufsstellen im Innenstadtbereich gestattet ist, von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet zu sein.
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