Die Parteien streiten um die Anerkennung von Beschäftigungszeiten des Klägers im öffentlichen Dienst.
Dieser, der eine Ausbildung als Diplom-Lehrer absolviert hat, war nach Beendigung seines Studiums in der Zeit vom 1. August 1969 bis zum 2. November 1972 als Lehrer für Polytechnik beim Rat das Stadtbezirks Berlin-Lichtenberg tätig. In der Zeit vom 3. November 1972 bis zum 24. April 1974 absolvierte er seinen Grundwehrdienst bei den Grenztruppen der DDR. Im Anschluss hieran war er wiederum als Lehrer im Bereich des Stadtbezirks Berlin-Lichtenberg tätig; er übt diese Tätigkeit auch derzeit aus. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|