LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.12.2006
3 Sa 725/06
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ; TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 § 15 Abs. 2 § 17 § 21 ; KSchG § 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 18.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 529/06

Verfassungsrechtliche Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses - Beendigung des Ausbildungsvertrages des angestellten Lehrers bei erfolgloser pädagogischer Zusatzausbildung - Bestimmtheit des Feststellungsantrags

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.12.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 725/06

DRsp Nr. 2007/9759

Verfassungsrechtliche Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses - Beendigung des Ausbildungsvertrages des angestellten Lehrers bei erfolgloser pädagogischer Zusatzausbildung - Bestimmtheit des Feststellungsantrags

1. Zur gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit der vereinbarten auflösenden Bedingung (zweimaliges Nichtbestehen vereinbarter Überprüfung pädagogisch fachdidaktischer Kenntnisse) reicht es aus, wenn aus dem Klageantrag, der Klagebegründung oder sonstigen Umständen bei Klageerhebung zu erkennen ist, dass der jeweilige Kläger geltend machen will, sein Arbeitsverhältnis sei nicht durch den Eintritt der arbeitsvertraglich vereinbarten Bedingung beendet.2. §§ 14, 21 TzBfG lassen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung zu; nimmt jedoch ein staatlicher Hoheitsträger eine ihm durch öffentlich-rechtliche Aufgabenbestimmung zugewiesene öffentliche Verwaltungsaufgabe in privat-rechtlicher Form wahr, besteht grundsätzlich eine Bindung an Grundrechte.