Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein landesarbeitsgerichtliches Berufungsurteil, das erst mehr als fünf Monate nach der Verkündung in vollständiger Fassung abgesetzt wurde.
I. 1. Im Ausgangsverfahren wurde über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung gestritten. Der Kläger war seit dem 29. Oktober 1990 bei der Beschwerdeführerin beziehungsweise bei deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2002 kündigte die Beschwerdeführerin das Arbeitsverhältnis ordentlich aus betriebsbedingten Gründen zum 30. Juni 2003. Hiergegen erhob der Kläger Kündigungsschutzklage.
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