A. Das Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob die Vorschrift des §
I. 1. §
§ 15
Rücknahme der Ernennung
(1) Eine Ernennung ist zurückzunehmen, wenn
1. sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde,
...
3. der Ernannte unter Verstoß gegen § 6 Abs. 2 oder 3 berufen worden ist.
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