LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.06.2017
3 Sa 1830/16
Normen:
SoKaSiG;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 80852/16

Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 1830/16

DRsp Nr. 2018/17607

Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

Das SoKaSiG ist eine wirksame Rechtsgrundlage für die Geltendmachung von Sozialkassenbeiträgen für die Jahre 2012 bis 2014. Das Gesetz ist verfassungsgemäß.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. September 2016 - 15 Ca 80852/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SoKaSiG;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für Angestellte für die Monate Juli 2012 bis März 2014 in Höhe von 7.305,00 Euro.

Der Kläger ist die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in der jeweils geltenden Fassung.