Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 13.11.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf einen oder zwei freie Samstage im Monat hat.
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 15.7.1997 als Einrichtungsberater zu einer Bruttomonatsvergütung in Höhe von ca. 2.000,00 € beschäftigt. Die Beklagte betrieb ein Unternehmen des Einzelhandels. Sie gewährte allen ihren Beschäftigten in jedem Monat einen arbeitsfreien Samstag.
Mit der Klage hat der Kläger die Feststellung begehrt, dass ihm zwei arbeitsfreie Samstage pro Monat zustünden. Er stützt sich auf § 12 Abs. 3 Satz 1 ThürLadÖffG.
Er hat beantragt,
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|