A.
Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß Mutterschaftsgeld nur an unselbständig erwerbstätige und solche Mütter gezahlt wird, die arbeitslos oder als Heimarbeiterinnen tätig sind.
I.
Das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 797) hat durch Ergänzung des damals in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. April 1968 geltenden Mutterschutzgesetzes - MuSchG - (BGBl. I S. 315) neue Ansprüche für diejenigen Mütter eingeführt, für die das Mutterschutzgesetz gilt. Über den persönlichen Geltungsbereich bestimmt das Gesetz:
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt
1. für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen,
2. für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte ...
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