Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Art und Berechnung der Rente des Beschwerdeführers aus der Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Sie richtet sich gegen zwei Mitteilungen der VBL, gegen zwei Urteile des Landgerichts Karlsruhe und des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie gegen § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 21. Dezember 2000 (BGBl I S.
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