BVerfGG § 90 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 2 ; SGB IV § 7 Abs. 4 § 28h ; SGB VI § 2 Nr. 9 ;
Fundstellen:
AuA 1999, 466
AuR 1999, 315
HVBG-INFO 1999, 2395
NZA 1999, 974
Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Scheinselbständigkeit
BVerfG, Beschluss vom 26.04.1999 - Aktenzeichen 1 BvR 430/99
DRsp Nr. 2002/14669
Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Scheinselbständigkeit
Zur unmittelbaren Betroffenheit von den gesetzlichen Neuregelungen zur Bekämpfung der sog. Scheinselbständigkeit durch Einbeziehung der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Normenkette:
BVerfGG § 90 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 2 ; SGB IV § 7 Abs. 4 § 28h ; SGB VI § 2 Nr. 9 ;
Gründe:
Der Beschwerdeführer wendet sich unmittelbar gegen § 7 Abs. 4 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) und § 2 Nr. 9 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) jeweils in der Fassung des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 (BGBl I S. 3843), das der Bekämpfung der sogenannten Scheinselbständigkeit dienen soll und die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung durch eine gesetzliche Pflichtversicherung einbezieht.
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