Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob die Verkürzung tarifvertraglicher Kündigungsfristen in der Insolvenz durch § 113 Abs. 1 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl I S. 2866) in der vom 1. Oktober 1996 bis 31. Dezember 1998 gemäß Art. 6 des Arbeitsrechtlichen Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) vom 25. September 1996 (BGBl I S. 1476) geltenden Fassung mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar ist.
I.
1. Mit Art. 6 des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 wurden im Gebiet der alten Bundesländer Teile der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 vorzeitig in Kraft gesetzt. Die Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
Übergangsregelung zum Konkursrecht
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