A.
Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob es verfassungswidrig war, Bauunternehmer zu verpflichten, für ihre Arbeitnehmer, die Schlechtwettergeld bezogen, den vollen Krankenversicherungsbeitrag nach dem Arbeitsentgelt zu entrichten, das diese bei voller Arbeitsleistung verdient hätten (fiktiver Vollohn).
I.
Das
§ 74
(1) Die Bundesanstalt hat durch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft dazu beizutragen, daß während der witterungsungünstigen Jahreszeit
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